Allgemeine Vertragsbedingungen - Oberthingau

.

  1. Die Küche muss vom Gast selbst am Abreisetag gereinigt werden.
  2. Miete: Der Mietpreis beinhaltet Verbrauchskosten für Strom, Wasser, Kurtaxe sowie Fernsehgerät, Kaffeemaschine und alle sonstigen elektrischen Geräte.
  3. Ich empfehle den Abschluss einer Reise-Rücktritt-Versicherung (DIE EUROPÄISCHE) Sprechen Sie mit uns!
  4. Mietgegenstand: Dem Mieter wird das im Mietobjekt enthaltene Mobiliar, Küchen - und Essgeschirr usw. während der Mietzeit zur Benutzung überlassen. Das Inventar ist vom Mieter pfleglich zu behandeln. Sämtliche in der Mietzeit entstandenen Schäden sind von ihm zu ersetzen. Der Beweis, dass ihm oder ihn begleitende Personen kein Verschulden trifft, obliegt dem Mieter. Er übernimmt die Haftung für verschuldungsfähige Kinder und Tiere. Bei Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Der Mieter verpflichtet sich die verbindliche Hausordnung einzuhalten. Der Vermieter behält sich eine Verlegung in eine andere gleichwertige Wohnung vor.
  5. Tierhaltung: Haustiere (Hunde und Katzen usw.) dürfen vom Mieter, nur nach vorheriger Absprache, in einigen Objekten gehalten werden. Tiere dürfen nur auf dem Boden gehalten werden. In Betten und auf Polstermöbel dürfen Ihre Tiere nicht gehalten werden. Auch das tägliche "Geschäft" Ihrer Tiere darf nicht in der FeWo oder im dazugehörenden Garten stattfinden.Für Schäden durch Ihre Tiere tragen Sie als Mieter, die volle Verantwortung. Eine Abnahme der FeWo bei Ihrer Abreise wird durch Ihren Vermieter durchgeführt. Wird diese Anordung der Tierhaltung nicht befolgt, trägt der Gast alle anfallenden Kosten zur Reinigung bzw. Renovierung der Wohnung. Der Gast muss auch mit einem Storno seiner Wohnung rechnen. Die schon bezahlten Leistungen werden nicht zurückerstattet. Eine Kaution von 50 € hinterlegen Sie bitte bei Ihrer Anreise.
  6. Kündigung: Der Mieter kann diesen Mietvertrag bis 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn schriftlich kündigen. Bei einer Kündigung ist eine Stornogebühr von 75.- € zu bezahlen. Bei einem späteren Rückritt ist die gesamte vereinbarte Miete zu bezahlen, sofern es nicht gelingt, das Mietobjekt noch anderweitig für die gleiche Miete zum gleichen Zeitraum zu vermieten. Kann das Mietobjekt jedoch komplett weitervermietet werden, so wird dem Mieter der eingenommene Mietbetrag abzüglich 75.- € Stornogebühr abzüglich die geleisteten 10 € Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Der Mieter hat auch dann den vollen Mietpreis zu zahlen, wenn er der Meinung ist, dass die Wohnung oder das Haus trotz der gegebenen Beschreibung seiner Vorstellung nicht entspricht. Es ist Ihm erlaubt, ohne Extrakosten und nach Absprache mit dem Vermieter, den Mietvertrag auf einen anderen Mieter zu übertragen. Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.

    Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fristlos zu kündigen a) In Fällen von höherer Gewalt, Krieg, Streik, Hochwasser und sonstigen wichtigen Gründen.
    b) Wenn der Mieter eine erhebliche Belästigung für die anderen Feriengäste darstellt, das Mietobjekt vertragswidrig benutzt oder sich sittenwidrig verhält.

  7. Anzahlung: Bei Abschluss des Mietvertrages (Unterschrift des Mieters und Posteingang in unserem Büro) ist der Mietvertrag rechtsgültig. Die im Mietvertrag vereinbarte Anzahlung überweisen Sie bitte, bis zu dem auf dem Mietvertrag angegebenen Datum (nach diesem Datum verfällt die Buchung automatisch und unser Büro ist berechtigt eine Stornogebühr von 75 € zu berechnen). Rufen Sie mich an, wenn Sie der Meinung sind dass die Anzahlung oder der Mietvertrag nach dem vereinbarten Termin bei uns eingehen wird.

  8. Restzahlung: Die Restzahlung des Mietvertrages muss bis zum, auf der Buchungsbestätigung, angegebenen Termin geleistet werden. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden verfällt 75 € der geleisteten Anzahlung und der Vermieter ist berechtigt das Mietobjekt anderweitig anzubieten.

  9. Bei Vermittlung einer FeWo die nicht in meinem Besitz ist: Die als bevollmächtigte Beauftragte des Vermieters handelnde Manuela Klöck, ist lediglich Vermittler der Leistungen. Sie übernimmt keine Haftung für die vom Vermieter angegebenen Eigenschaften des Mietobjektes.

  10. Gerichtsstand ist Kaufbeuren